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Gesetzesverordnung 231/2001

Im Zuge eines von der Europäischen Union initiierten Prozesses wurde mit der Verabschiedung des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 8. Juni 2001 auch in Italien die verwaltungsrechtliche Haftung von Einrichtungen für die Begehung von Straftaten eingeführt.

Das Dekret ist am 4. Juli 2001 in Kraft getreten und führt zum ersten Mal in Italien eine besondere Form der Haftung von Unternehmen für bestimmte Straftaten ein, die im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens von den eigenen Mitarbeitern (Geschäftsleitung, Angestellte usw.) begangen werden. Diese Verantwortlichkeit ersetzt nicht die Verantwortlichkeit der natürlichen Person, die die rechtswidrige Handlung begangen hat, sondern kommt zu ihr hinzu.

Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell:

Parcheggi Italia Spa hat ein eigenes Organisationsmodell eingeführt, um durch die Annahme von Richtlinien und spezifischen Betriebsverfahren zu verhindern, dass im Rahmen der Unternehmenstätigkeit Straftaten zur Erlangung unrechtmäßiger Vorteile begangen werden.

Aufsichtsorgan :
Die Aufsichtsbehörde hat die Aufgabe, Folgendes zu überwachen

✓ Wirksamkeit und Angemessenheit des Modells in Bezug auf die Unternehmensstruktur und die effektive Fähigkeit, die Begehung von 231 Straftaten zu verhindern;

✓ die tatsächliche Einhaltung der Bestimmungen des Modells durch die Unternehmensorgane, Abteilungsleiter, Mitarbeiter und alle anderen Empfänger des Modells;

✓ die Möglichkeit, das Modell zu aktualisieren, z. B. wenn es notwendig ist, es an neue organisatorische Bedingungen im Unternehmen und/oder an gesetzliche Änderungen anzupassen;

✓ Durchführung von Informations- und Schulungsinitiativen zu den im Modell enthaltenen Grundsätzen, Werten und Verhaltensregeln.

Der Überwachungsausschuss erstattet dem Verwaltungsrat und dem Rechnungsprüferausschuss regelmäßig Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse.

Anbei finden Sie die entsprechenden Dokumente auf italienisch: