Datenschutz Garagenbetrieb

Datenschutzerklärung zur Information von Garagennutzern

Diese Mitteilung beschreibt, wie der Verantwortliche Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet (gem Art 13 Abs 1 DSGVO). Der datenschutzrechtlich „Verantwortliche“ ist die Betreibergesellschaft, die auf der Website www.bestinparking.at bei der jeweiligen Garage angegeben ist, sofern im Einzelfall nicht eine andere Person als datenschutzrechtlicher "Verantwortlicher" dort angegeben ist. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen finden Sie ebenfalls auf der Website. Anfragen zum Thema Datenschutz richten Sie bitte an: datenschutz@b-i-p.com.

1. Zwecke der Datenverarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

a)  Dauerparkerverwaltung        

b)  Tarifberechnung für Kurzparkkunden

c) Kundenbetreuung     

d)  Kontrolle der Nutzungsbestimmungen – Einhaltung der Garagenordnung       

e)  Kontrolle der vertrags- und rechtskonformen Verwendung

f)  Schutz der Einrichtungen – Parkabfertigung inkl. Parkabfertigungskassen         

g )  Verfolgung missbräuchlicher Verwendung (z.B. Ausfahrt ohne Bezahlung)     

h)  Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z.B. Buchhaltung oder Beantwortung behördlicher Anfragen)

i)  Verhinderung, Eindämmung und Aufklärung strafrechtlich relevanten Verhaltens (z.B. Sachbeschädigung, Fahrerflucht)

Für diese Zwecke werden einerseits die personenbezogenen Daten verarbeitet, die Sie selbst zur Verfügung stellen, etwa anlässlich des Vertragsabschlusses, z.B. Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift, oder anlässlich einer persönlichen Kontaktaufnahme mit uns, z.B. wenn Sie uns Anfragen senden oder mit unserem Servicecenter Kontakt aufnehmen, und andererseits durch Abspeicherung sowie Live-Betrachtung von Bildaufnahmen, inkl. Kennzeichenerfassung, erhobene Daten. Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist freiwillig, aber für einen Vertragsabschluss bzw. die Vertragsdurchführung notwendig. Eine Nichtbereitstellung kann zur Folge haben, dass Sie die Garage nicht benutzen können.

Auf die Bildaufnahme und die Erfassung von Kennzeichendaten wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gesondert vor Ort hingewiesen.

2. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

  • Für die Abrechnung der Parkgebühren (sowohl beim Kurzparken als auch bei Dauerparkern) sowie andere Datenverarbeitungen zwecks Vertragsabwicklung ist die Rechtsgrundlage die Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
  • Für die Datenverarbeitung z.B. im Rahmen der Buchhaltung ist die Rechtsgrundlage die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO)
  • Für die Bildaufnahme, insbesondere des Einganges und des Zutrittsbereiches, der Ein- und Ausfahrtstore, der Kassen und Automaten, der Stiegenhäuser sowie der Parkdecks, sowie die Kennzeichenerfassung, ist die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse  des Verantwortlichen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO bzw. § 12 Abs 3 Z 2 DSG), welches darin besteht:
  • die oben unter Punkt 1 (a bis i) genannten Zwecke zu erreichen,
  • eine einfache, rasche und effiziente Anbahnung und Abwicklung von Einstellverträgen zu gewährleisten,
  • den vorbeugenden Schutz der Garage und ihrer Einrichtungen zu gewährleisten, insbesondere aufgrund bereits erfolgter Rechtsverletzungen oder eines in der Natur des Ortes liegenden besonderen Gefährdungspotenzials.
  • Für die Verarbeitung der anlässlich einer persönlichen Kontaktaufnahme mit uns übermittelten Daten zur Behandlung Ihres Anliegens ist die Rechtsgrundlage die Erbringung vorvertraglicher Maßnahmen/Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Für die Aufzeichnung bzw. Aufbewahrung der auf diese Art übermittelten Daten ist die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse des Verantwortlichen an der Qualitätssicherung sowie an der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, insbesondere im Falle von Beschwerden (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).
  • Für die konzerninterne Datenweitergabe ist die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse des Verantwortlichen, Daten zu internen Verwaltungszwecken an Konzerngesellschaften zu übermitteln (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO).

3. Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten

Zu den oben genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten an folgende Kategorien von Empfängern - im Anlassfall - übermittelt:

  • Auftragsverarbeiter (z.B. Callcenter, Beschwerdemanagement)
  • Abrechnungsplattformen (Tankkarten, Mobilitätskarten, Kundenkarten etc.)
  • Behörden im Rahmen ihres Aufgabenbereiches (z.B. Beantwortung von behördlichen Anfragen, z.B. Abgabenbehörden, oder Übermittlung an Behörden bei begründetem Verdacht, dass die Daten eine von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung dokumentieren, z.B. an die Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte)
  • Konzerngesellschaften (zu internen Verwaltungszwecken)
  • vom Verantwortlichen beauftragte Inkassobüros, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Versicherungen (z.B. bei Beschädigungen)
  • Auftraggeber des Garagenbetreibers als Betriebsführer

4. Speicherdauer

a) Bei nicht registrierten Kunden:

Die Löschung des Bildes des Kennzeichens erfolgt bei normaler Parktransaktion in der Regel 24 Stunden nach der Ausfahrt, bei einer Vertragsverletzung 8 Wochen nach Zahlungseingang der offenen Forderung. Die übrigen Daten werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sieben Jahren gelöscht.

b) Bei registrierten Kunden:

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, um die unter Punkt 1 genannten Zwecke zu erreichen:

  • Bei der Abrechnung von Parkzeiten: bis 8 Wochen nach Zahlungseingang.
  • Bei einer Vertragsverletzung: bis 8 Wochen nach Zahlungseingang der offenen Forderung.
  • Die übrigen Daten werden nach Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen von sieben Jahren gelöscht.
  • Für Dauerparker gilt zusätzlich: Bei regulär abgeschlossenen Parktransaktionen: die letzten 30 Bewegungsdaten (Informationen über die Ein- und Ausfahrt, einschl. Bild des KFZ Kennzeichens) zum Zwecke der Nachvollziehbarkeiten von Missbrauch und der Abrechnung von Parküberzeiten.

c) Bildverarbeitung („Videoüberwachung“):

Aufgezeichnete Daten sind, sofern sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung der zu Grunde liegenden Schutz- oder Beweissicherungszwecke oder für Zwecke nach § 12 Abs 3 Z 2 DSG benötigt werden, spätestens nach 14 Tagen zu löschen. Die Abweichung zur gesetzlichen Löschfrist des § 13 Abs 3 DSG wird zur Feststellung von Zahlungsausfällen von Kreditkartentransaktionen benötigt, da der Garagenbetreiber erst nach bis zu zwei Wochen erfährt, dass eine Kreditkartentransaktion von der Bank nicht durchgeführt worden ist. Ohne eine Speicherung für 14 Tage wäre eine Geltendmachung von Ansprüchen nicht mehr möglich. Die Verwendung der Aufzeichnungen für andere Zwecke ist nicht zulässig.

d) Persönliche Kontaktaufnahme

Ihre anlässlich einer persönlichen Kontaktaufnahme mit uns übermittelten Daten werden von uns jedenfalls solange aufbewahrt, wie dies zur Behandlung Ihres Anliegens notwendig ist. Darüber hinaus speichern wir Ihre Daten für eine Dauer von 6 Monaten zu Qualitätssicherheitsgründen, sowie bei Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung bis zum Ablauf allfälliger Verjährungsfristen.

5. Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Sofern Sie eine Einwilligung erteilt haben, haben Sie das Recht, diese jederzeit zu widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Grundlage der Einwilligung bis zum Widerruf.  Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen.

Hinsichtlich der Bildverarbeitung gilt, dass betroffene Personen unbeschadet des Auskunftsrechtes gemäß Art. 15 DSGVO nicht berechtigt sind, vom Garagenbetreiber Lichtbilder zu erhalten, sofern dadurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden. Stattdessen erhält die betroffene Person eine Beschreibung ihres Verhaltens. Der Garagenbetreiber ist aber berechtigt, Bildaufzeichnungen an die zuständige Behörde (etwa eine Sicherheitsbehörde im Rahmen eines durch Anzeige eingeleiteten Ermittlungsverfahrens) zu übermitteln, weil beim Garagenbetreiber der begründete Verdacht entstanden ist, die Daten könnten eine von Amts wegen zu verfolgende strafbare Handlung dokumentieren. Ein solcher Verdacht kann auch durch Hinweis eines Kunden entstehen.

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.